Hundesport

Fährte - A

Die Nase des Hundes ist sein am besten ausgeprägtes Organ. Fährtenarbeit ist für alle Hunde (Jung oder alt) geeignet, da es hier nicht um Schnelligkeit oder körperliche Geschicklichkeit geht.


Als Fährte werden die auf dem Erdboden hinterlassenen Trittsiegel (Fußabdrücke) eines Lebewesens, inklusive der anhaftenden Duftmoleküle bezeichnet. 


Ja nach Prüfungsstufe 
IGP 1-3 erhöhen sich die Schrittzahlen und die Liegezeiten.  Der Hund sollte die Fährte intensiv Tritt für Tritt absuchen und die vom Fährtenleger ausgelegten Gegenstände verweisen oder anzeigen. 


Die Fährtenhundeprüfung 1 und 2 sind eigenständige Prüfungsstufen. 
Die Länge beträgt ca 1200/1800 Schritte, Liegezeit 2 bzw. 3 Stunden. 
8 Richtungsänderungen in Form von Spitzwinkel, Bögen und rechten Winkeln bilden den Verlauf,
7 Gegenstände aus verschiedenem Materialien werden ausgelegt und sollten angezeigt/verwiesen werden. 30 Minuten vor dem Absuchen wird eine Verleitung reingelegt, die der Hund nicht annehmen sollte.

Unterordnung - B

Im Teil B, als Unterordnung bezeichnet, sollte der Hund in den  einzelnen Prüfungsstufen die vorgegebenen Übungsteile, wie bei Fuß gehen, Sitz aus der Bewegung, Ablegen aus dem  Laufschritt mit Herankommen, Stehen aus dem  Laufschritt mit Abrufen und Herankommen, Apportieren oder Voraussenden mit Platz nach Hörzeichen des Hundeführers aus dem vollen Lauf in Harmonie und im gemeinsamen Einklang ausführen und zeigen. 


In dieser Sparte ist das Zusammenspiel Hund/Führer am deutlichsten abzuzlesen.


Präzision der einzelnen Übungsteile, die schnell, zuverlässig, offen frei von Zwängen vom Hund ausgeführt werden, schlagen sich in der positiven Bewertung nieder. 

Kompetente Ausbilder helfen ihnen nach den neuesten Ausbildungsmethoden die Triebe ihres Hundes so zu kanalisieren, dass Hund und Führer Spaß an der sogenannten „Unterordnung“ haben.



Schutzdienst - C

Charakteristische Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Triebveranlagung 
(nicht zu verwechseln mit Aggression), physische Belastbarkeit und Freude an der Arbeit sollten bei einem angehenden Gebrauchshund stark ausgeprägt sein.


Das Triebziel des Hundes ist der Schutzarm, 
die Beute, die er tragen und besitzen will. Um das zu erreichen versucht der Hund seinen „Gegner“, 
der mit ihm um die Beute kämpft zu beeindrucken.
Es handelt sich dabei um eine stark ritualisierte Aggression, die auf ein Imponieren/Beeindrucken ausgelegt ist, nicht auf ein „Beschädigen wollen“ des Helfers.


Das Kämpfen um die Beute und das Siegen über den Helfer erweckt beim Hund in keiner Weise Aggression gegen den Menschen.


Im Unterschied zum einfachen Zerrspiel handelt es sich beim Schutzdienst um ein Beutefangspiel nach klar gesteckten Regeln.


Die Hunde sind anschließend megastolz, wenn sie die so „hart“  erkämpfte Beute vom Platz tragen und den Triumpf des bestandenen Abenteuers genießen dürfen.




Die Wiege der Hundesportvereine hat zu Beginn unseres Jahrhunderts im Polizeihundewesen gestanden.

Der Schutzhundesport ist auch heute noch ein starkes Standbein der Hundesportvereine. Besonders geeignet sind für diesen Sportzweig die Gebrauchshunderassen; sie können Prüfungen in den Stufen IGP 1, 2 und 3 ablegen.
In den drei Disziplinen des Schutzhundesports - Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst - steht die Vielseitigkeit des Hundes im Mittelpunkt.
Die Ausbildung eines geprüften Schutzhundes erfordert viel Zeit, 
kynologischer Sachverstand, Wissen um Verhaltensweisen der Hunde, Selbstdisziplin, Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortung.
Der Vielseitigkeitssport ist die hohe Schule der Hundeausbildung. 
Es gibt hier 3 Schwierigkeitsstufen (IGP 1-3). Jede Stufe hat folgende Sparten:

A: Fährtenarbeit
B: Gehorsamsübungen
C: Schutzdienst


Bevor ein Hund eine Prüfung absolvieren kann, muß der Hund zuerst
eine Begleithundeprüfung ablegen.